Verfassung der Erde
Entwurf: 5. Februar 2023
PRÄAMBEL: In der Anerkennung der Erde als gemeinsame Heimat aller Lebewesen und in dem Bewusstsein, dass die Biosphäre die grundlegende Lebensgrundlage für das gesamte menschliche Dasein bildet, verpflichten wir uns, ihre Integrität und Stabilität zu schützen und zu bewahren – insbesondere vor den schädlichen Einflüssen menschlicher Aktivitäten. Die Natur auf unserem Planeten ist ein vernetztes System, das weder nationale Grenzen, Religionen noch politische Systeme kennt. Diese Verfassung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Ökologie, Natur und der breiteren Gemeinschaft von Lebewesen auf der Erde.
Artikel 1 - Grundsätze
Die Erde und ihre gesamte Biosphäre haben das unveräußerliche Recht auf Schutz ihrer Vielfalt, Reinheit und Unversehrtheit.
Jede menschliche Handlung soll die Erhaltung der natürlichen Systeme und Kreisläufe fördern und darf diese nicht gefährden.
Der Zugang zu und die Nutzung von natürlichen Ressourcen müssen gerecht und nachhaltig erfolgen, sodass die Regenerationsfähigkeit der Erde nicht überschritten wird.
Artikel 2 - Rechte der Biosphäre
Die Biosphäre wird als lebenserhaltendes System anerkannt, dessen Schutz und nachhaltige Nutzung oberste Priorität in allen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen haben.
Jedes Ökosystem hat das Recht auf Schutz seiner strukturellen Integrität und Funktionsfähigkeit.
Artenvielfalt und genetische Vielfalt sind aktiv zu schützen und zu fördern.
Artikel 3 - Pflichten der Menschen
Jeder Mensch und jede Institution ist verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und nachhaltig zu nutzen.
Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung sind zu ergreifen, insbesondere in den Bereichen Energieverbrauch, Abfallproduktion und Emissionen schädlicher Stoffe.
Bildung und Aufklärung über ökologische Zusammenhänge und die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Umwelt sind zu fördern.
Artikel 4 - Umsetzung und Überwachung
Zur Überwachung der Einhaltung dieser Verfassung wird eine unabhängige, internationale Umweltschutzbehörde eingerichtet.
Diese Behörde hat das Recht, bei Verstößen gegen die Verfassung Sanktionen zu verhängen und Restaurationsmaßnahmen einzufordern.
Nationale Gesetzgebungen müssen im Einklang mit den Zielen und Vorgaben dieser Verfassung stehen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Artikel 5 - Finanzierung
Die zur Erfüllung der Ziele dieser Verfassung notwendigen Mittel werden durch Beiträge der Unterzeichnerstaaten sowie durch internationale Förderprogramme und Spenden bereitgestellt.
Die Mittelverwendung ist transparent und wird jährlich veröffentlicht.
Artikel 6 - Änderungen der Verfassung
Änderungen dieser Verfassung bedürfen der Zustimmung von drei Vierteln der Unterzeichnerstaaten.
Vorschläge zu Änderungen können von jedem Unterzeichnerstaat oder der Umweltschutzbehörde eingebracht werden.
Artikel 7 - Schlussbestimmungen
Diese Verfassung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die unterzeichnenden Staaten in Kraft.
Der Text dieser Verfassung ist in allen Amtssprachen der Vereinten Nationen verfügbar zu machen.
Diese Verfassung für die Erde dient als grundlegender rechtlicher Rahmen, um die Biosphäre vor weiteren Schäden zu schützen und eine nachhaltige Zukunft für alle kommenden Generationen zu sichern.
Präzisierungen:
I Als globale Gemeinschaft erkennen wir die Verantwortung an, die wir für die Erhaltung und den Schutz der Biosphäre und der gesamten Lebensgemeinschaft haben. Die Erde und die Natur als Ganzes sind von unschätzbarem Wert. Diese Verfassung begründet die Erde mit ihrer gesamten Biosphäre einschließlich des sie umgebenden interplanetaren Raums als übergeordnete, unabhängige Rechtspersönlichkeit gegenüber den Menschen.
Il Die Erde gehört als Ganzes der gesamten Gemeinschaft der Lebewesen. Die Verfassung soll dazu beitragen, dass alle Menschen auf der Erde in Harmonie und Übereinstimmung mit der Natur leben können.
III Alle Mitglieder der Menschheit und ihre Regierungen haben die Pflicht, die Biosphäre und die gesamte Gemeinschaft der Lebewesen auf der Erde zu schützen.
IV Nur durch nachhaltige Entwicklung können wir unsere zukünftige Existenzgrundlage erhalten.
V Es gilt das Verursacherprinzip: Die Nutzung, Verwertung, Herstellung und daraus resultierende Schäden sind nach diesem Prinzip zu behandeln.
Vl Alle Menschen sollten gerechten Zugang zu den natürlichen Ressourcen der Erde haben und in der Lage sein, gerechten Nutzen daraus zu ziehen.
VII Alle Menschen auf der Erde haben ein Recht auf eine saubere und gesunde Lebensumgebung, eine ausreichende und ausgewogene Ernährung, sauberes Wasser und eine ausreichende Energieversorgung.
VIII Alle Menschen haben ein Recht auf eine sinnvolle und sichere Arbeit sowie auf eine angemessene Bildung, die es ihnen ermöglicht, ihre individuellen Fähigkeiten und Ressourcen einzusetzen und zu entwickeln.
IX Darüber hinaus haben alle Menschen ein Recht auf
- Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Diskriminierung und Unterdrückung,
- in Freiheit, Würde und Frieden leben,
- Chancengleichheit und gleiche Würde,
- in Gesundheit und Frieden zusammenleben,
- in Frieden zusammenleben, in dem die Würde und das Wohlergehen aller Menschen geschützt sind,
- an der Gestaltung des eigenen Lebens und der Gesellschaft mitwirken,
- eine intakte und lebendige Umwelt, die unsere Lebensgrundlagen und Wirtschaft sichert,
- eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten,
- nachhaltige Entwicklung, die die Bedürfnisse heutiger und künftiger Generationen berücksichtigt,
- gegenseitiger Respekt und Fairness,
- Überleben und Wohlbefinden und to
- ihre eigene Kultur und Identität frei leben und pflegen.
X Wachstum und Besitz unterliegen vernünftigen Obergrenzen (z. B. Wald, sinnvolle Anteilsverhältnisse. (Bsp. Wald, kein Baum wächst in den Himmel, es gibt kleinere und größere, es gibt natürliche Unterschiede, aber in einer allen dienenden Verhältnismäßigkeit)
Xl Wir werden uns und unsere Kinder über die Bedeutung des Umweltschutzes und Best Practices in diesem Bereich aufklären. Vor allem in der Erziehung unserer Kinder.
Xll Wir setzen uns für mehr Wertschätzung von Natur und Umwelt ein und unterstützen Initiativen, die diese Wertschätzung fördern.
XIll Diese Verfassung ist für alle Menschen auf der Erde verbindlich und gilt weltweit. Alle Staaten, Organisationen und Einzelpersonen sind verpflichtet, sich daran zu halten. Diese Verfassung soll Regierungen in die Lage versetzen, Gesetze zu erlassen, die den ganzheitlichen Schutz der Umwelt gewährleisten, und diejenigen, die gegen diese Gesetze verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen, auch rückwirkend Aktionen. Alle Staaten sind verpflichtet, ihre Staats- und Rechtsordnungen dieser Verfassung anzupassen und dafür zu sorgen, dass der Biosphäre und den Menschen die in dieser Verfassung garantierten Rechte zuerkannt werden.