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Statuten des Vereins

Gesellschaft

constitution of earth

mit Sitz in Basel

 

 

 

Vereinsstatuten

 

 

I. constitution of earth

Unter dem Namen „constitution of earth“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel

 

Der Verein ist gemeinnützig, politisch und konfessionell neutral.

 

Der Verein „constitution of earth“ ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen, Bewegungen und Organisationen, die auf lokaler bis internationaler Ebene tätig sind und den Vereinszweck unterstützen.

Der Verein „constitution of earth“ ist unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, rassistischen Erwägungen, sozialen Schichten, politischen Richtungen und geschlechtsneutral, nationalstaatsneutral und religionsneutral. Der Verein „constitution of earth“ will Lobby für die Erde und ihre gesamte Gemeinschaft sein. Mit seinen Zielen strebt der Verein „constitution of earth“ an, das herkömmliche Links-Rechts-Schema – inhaltlich zu handeln und keine Partikularinteressen zu verfolgen – zu überwinden.

 

 

II. Zweck

Der Verein „constitution of earth“ will der gesamten Erdengemeinschaft eine Stimme geben und einen Vertrag zwischen den Menschen und der gesamten Erdengemeinschaft herbeiführen, der auf der Grundlage ökologischer Gesetze und der Existenz der heutigen Gemeinschaft schützt ist dem Menschen überlegen.

Das Manifest vom 1.1.2020 https://www.donaldjacob.ch/post/lebensgemeinschaft-erde präzisiert diesen Artikel und bildet die Leitlinie für die Aktivitäten des Vereins.

 

Durch die Zusammenarbeit mit Organisationen und Persönlichkeiten unterstützt der Verein alle Bemühungen, die im Manifest beschriebenen Ziele zu fördern. Der Verein organisiert Aktionen und kann Unternehmen mit der Durchführung dieser Aktionen beauftragen.

 

 

III. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über gemeinnützige Zuwendungen. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich festgelegt.

 

IV. Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmrecht kann jede natürliche oder juristische Person, Gruppe, Bewegung oder Organisation werden, die ein aufrichtiges Interesse an der Unterstützung und Verwirklichung des Vereinszwecks hat, Projekte des Vereins ideell unterstützt und den jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichtet.

Passives Mitglied ohne Stimmrecht kann jede natürliche oder juristische Person werden, die ein aufrichtiges Interesse an der Unterstützung und Verwirklichung des Vereinszwecks hat und den jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichtet.

Aufnahmeanträge sind online an den Verein zu richten; Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Angestrebt wird eine faire Vertretung der Geschlechter in ihren Mandaten, Organen und Delegationen.

 

Jedes Mitglied kann jederzeit nach schriftlicher Mitteilung an den Präsidenten aus dem Verein austreten. Die Beiträge für das laufende Jahr verbleiben im Besitz des Vereins.

 

Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedschaft im Verein „constitution of earth“ ist kostenlos, ein Beitrag ist willkommen.

 

Datenbank und Datenschutz

Der Verein „constitution of earth“ führt eine Mitgliederdatenbank. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

V. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

 

VI. Rücktritt und Ausschluss

Aktive Mitglieder können zum Jahresende schriftlich austreten. Passivmitglieder können den Verein jederzeit verlassen.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss; das Mitglied kann den Ausschlussbeschluss der Mitgliederversammlung vortragen.

 

VII. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

c) die Rechnungsprüfer

 

VIII. Die Generalversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus schriftlich per E-Mail unter Beifügung der Tagesordnung eingeladen.

 

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Wahl oder Abwahl des Vorstands und der Revisionsstelle

b) Festsetzung und Änderung der Satzung

c) Genehmigung des Jahresabschlusses und des Berichts der Revisionsstelle und Dechargé

d) Beschluss über das Jahresbudget

e) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

 

Jedes aktive Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme; Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Präsident hat den Stichentscheid

 

IX. Der Verwaltungsrat

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Rechnungsführer.

Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und führt die laufenden Geschäfte.

Der Präsident hat den Stichentscheid.

Der Vorstand legt die übergeordnete Ausrichtung des Vereins „constitution of earth“ fest.

Insbesondere folgende Kompetenzen:

Festlegung der Strategie für die nationale und internationale Kampagne

das Parteiprogramm, der Inhalt

die Koordination der Mitgliederwerbung, des Fundraisings und des visuellen Auftritts
Der Verwaltungsrat kann einige dieser Kompetenzen delegieren.

 

X. Die Wirtschaftsprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt jährlich einen Rechnungsprüfer, der die Buchführung prüft und mindestens einmal jährlich eine Stichprobenkontrolle durchführt.

 

XI. Unterschrift

Der Präsident und der Rechnungsführer haben Einzelunterschriften.

XII. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

XIII. Satzungsänderung

Die vorliegende Satzung kann geändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder der vorgeschlagenen Änderung zustimmen.

 

XIV. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, muss innerhalb von zwei Monaten eine zweite Versammlung abgehalten werden. In dieser Versammlung kann der Verein auch mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Körperschaft, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

 

XV. In Kraft treten

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 20. April 2020 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.

 

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